Art. EWG_RL_98_71 Artikel 14 der RL 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.10.1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen und Art. EWG_VO_6_2002 Artikel 110 der VO (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12.10.2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster sind dahin auszulegen, dass sie nicht ...... einen Hersteller von Kraftfahrzeugersatzteilen und -zubehör wie Radkappen ("Wheeltrim") berechtigen, auf seinen Waren ein Zeichen, das mit einer von einem Kraftfahrzeughersteller ("Ford") gemäß
unter anderem für solche Waren eingetragenen Marke identisch ist, ohne dessen Zustimmung mit der Begründung anzubringen, dass die damit vorgenommene Benutzung dieser Marke die einzige Möglichkeit darstelle, das betreffende Fahrzeug zu reparieren und ihm als komplexes Erzeugnis wieder sein ursprüngliches Erscheinungsbild zu verleihen.