Aktuelle Beiträge
BGH GRUR 2018, 301 "Unterscheidungskraft (bejaht) einer fiktiven Romanfigur-Wortmarke für Beherbergungsdienstleistungen - Pippi-Langstrumpf-Marke"
BGH GRUR 2018, 292 "Reichweite eines Unterlassungstitels - Produkte zur Wundversorgung"
1. Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist auch dann, wenn sie in einer einstweiligen Verfügung enthalten ist, mangels abweichender Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass sie neben der Unterlassung derartiger Handlungen auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands (also zB eine Verpflichtung zum Rückruf von rechtsverletzend gekennzeichneten Produkten) umfasst.
2. Eine im Verfügungsverfahren grundsätzlich unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn der Schuldner die von ihm vertriebenen Waren aufgrund der gegen ihn ergangenen einstweiligen Verfügung nicht bei seinen Abnehmern zurückzurufen, sondern diese lediglich aufzufordern hat, die erhaltenen Waren im Hinblick auf die einstweilige Verfügung vorläufig nicht weiterzuvertreiben.
Anmerkung: Kommentierungen zur "Produkte zur Wundersorgung"-Entscheidung von Ahrens in GRUR 2018, 374 "Beseitigung kraft Unterlassungstitel: berechtigter Aufstand gegen den BGH?" und von Lubberger in GRUR 2018, 378 "Zu Risiken und Nebenwirkungen kontaktieren Sie Ihren Anwalt oder Richter"